Allg. Geschäftsbedingungen für Sun-Kurse, der CsBe Computerschule Bern AG, Bern

nachfolgend Unterrichtsgeberin genannt:

  1. Anmeldebestätigung
    1. Die Unterrichtsgeberin behält sich das Recht vor, den Kurs aus bestimmten Gründen (wie Krankheit des Trainers, zu wenig Kursteilnehmer, etc.) abzusagen oder zu verschieben. Der Kunde wird darüber schriftlich informiert. Diesfalls wird sich die Unterrichtsgeberin nach besten Kräften bemühen, dem Kunden einen neuen Termin vorzuschlagen.
    2. Bei Stornierung des Trainings (ausgenommen Lehrgänge) durch den Kunden bis vierzehn (14) Arbeitstage vor Kursbeginn wird eine Gebühr von 15%, bis eine Woche vor Kursbeginn von 50% der Kursgebühr in Rechnung gestellt. Danach ist die gesamte Kursgebühr ohne Abzug fällig. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit ohne Zusatzkosten benannt werden.
    3. Alle Mitteilungen werden dem vom Kunden benannten Teilnehmer unmittelbar zugeleitet.
    4. Umbuchungen durch den Kunden haben eine Gebühr von 15% der Kursgebühr zur Folge. Diese Gebühr wird nach erfolgter Umbuchung in Rechnung gestellt. Wird ein umgebuchter Kurs vom Kunden in der Folge storniert oder nochmals verschoben, werden 50% der Kursgebühr fällig.
  2. Preise
    1. Preise gelten in Schweizer Franken. Sie ergeben sich aus dem jeweils gültigen Angebot. Liegt kein Angebot vor, ergibt sich der Preis aus den jeweiligen Informationen, die dem Kunden aufgrund der Geschäftsbedingungen gültigen, offiziellen Sun/CsBe Preisliste (abrufbar unter www.sun.ch/training) zum Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung. Im Preis inbegriffen sind für Kurse, die in Sun/CsBe-Schulungsräumen stattfinden, folgende Leistungen: Trainer, Schulungsunterlagen, Benutzung der Trainingssysteme, Tagungsgetränke, Gutschein für Mittagsverpflegung (ausser beim Webmaster@Sun Lehrgang).
    2. Die Unterrichtsgeberin ist berechtigt, die Preisliste jederzeit zu ändern oder durch eine neue zu ersetzen. Sun/CsBe behält sich vor, die in der jeweils gültigen Preisliste spezifizierten Leistungsinhalte zu ändern oder deren Angebot nicht fortzusetzen.
  3. Rechnungstellung/Zahlung
    1. Bei Trainings wird die Rechnung vor Beginn der Leistung gestellt.
    2. Ab dem Fälligkeitsdatum fallen Verzugszinsen von vier (4) Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank an.
    3. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, werden Schecks nicht eingelöst, stellt der Kunde seine Zahlungen ein oder gerät er in Vermögensverfall, werden alle offenen Rechnungsbeträge sofort fällig.
  4. Leistung durch Dritte
    1. Die geschuldeten Leistungen werden in der Regel von der Unterrichtsgeberin erbracht.
    2. Die Unterrichtsgeberin ist berechtigt, die geschuldeten Serviceleistungen auf eine von Sun autorisierte Fremdfirma, für deren Qualifikation Sun einsteht, zu übertragen.
  5. Haftung
    1. Die Haftung der Unterrichtsgeberin wird soweit gesetzlich zulässig weg bedungen. In keinem Fall haftet die Unterrichtsgeberin für indirekte oder Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Keine der Parteien wird haftbar gemacht für eine unverschuldete Verhinderung an ihren vertraglichen Leistungen aufgrund von höherer Gewalt. Hat die Unterrichtsgeberin einen Kurs vertragskonform abgehalten, ist der Kunde jedoch in jedem Fall zur Zahlung verpflichtet.
  6. Ein- und Ausfuhr
    1. Alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses gelieferten Produkte, Serviceleistungen sowie technische Daten unterliegen den Exportkontrollvorschriften der Schweiz und der USA. Sie können auch den Ein- und Ausfuhrbestimmungen anderer Länder unterliegen. Der Partner verpflichtet sich, diese Bestimmungen strengstens einzuhalten und erkennt an, dass es ihm obliegt, entsprechende Genehmigungen für den Export, den Re.Export und den Import der Produkte einzuholen, falls dies nach Lieferung an ihn erforderlich sein sollte.
  7. Geheimhaltung/Datenschutz
    1. Informationen, die dem Kunden aufgrund der Geschäftsbedingungen zugänglich gemacht werden und solche Informationen, die nach den Umständen als geheim zuhalten eingestuft werden können, sind vertraulich zu behandeln. Sie werden als solche ausgewiesen („vertrau-liche Informationen“).
      Vertrauliche Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben und nur für ausdrücklich vorgesehene Zwecke verwendet werden. Die Parteien verpflichten sich, die Regelungen des Schweizer Datenschutzgesetztes zu beachten.
  8. Abtretungsort
    1. Der Kunde kann Ansprüche aus den vorstehenden Vereinbarungen nicht ohne das Einverständnis der Unterrichtsgeberin an Dritte abtreten.
  9. Trainingsunterlagen
    1. Die Sun Trainingsunterlagen geben den technischen Stand zum Zeitpunkt des Trainings wieder. Die Unterrichtsgeberin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Angaben unverändert auch für künftige Hardware– oder Softwarereleases gelten.
    2. Soweit dem Kunden Unterlagen überlassen werden, steht dem Kunden ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht daran zu. Er verpflichtet sich, die Urheberrechte von Sun und seinen Lizenzgebern einzuhalten und die Trainingsunterlagen weder zu kopieren, zu verändern und/oder an Dritte weiterzugeben.
    3. Kein Teil daraus darf im In– oder Ausland ohne schriftliche Genehmigung Sun ausserhalb der engen Grenzen des Urhebergesetzes verwertet werden.
  10. Ein- und Ausfuhr
    1. Diese Bestimmungen stellen das gesamte Regelungswerk für die Durchführung von Dienstleistungen gem. den oben ernannten Definitionen dar.
    2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
    3. Jegliche Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen der schriftlichen Form.
  11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
    1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bern. Änderungen sind vorbehalten.