Allg. Geschäftsbedingungen für Lehrgänge, Kurse, Seminare und Tagungen der CsBe Computerschule Bern AG, Bern
nachfolgend Unterrichtsgeberin genannt:
- Vertragsabschluss und Kursgeld
- Mit der Unterzeichnung und Zustellung der Anmeldung
"Unterrichts- / Kursvertrag" an die Unterrichtsgeberin
ist der Kursvertrag abgeschlossen. Der Unterrichtsnehmer zahlt mit
der Anmeldung und Unterzeichnung des Kursvertrages eine
Einschreibegebühr, und das Kursgeld ist geschuldet.
- Die Unterrichtsgeberin bestätigt die Anmeldung und
den Abschluss des Kursvertrages.
- Pflichten der Unterrichtsgeberin
- Die Unterrichtsgeberin verpflichtet sich, einen
sorgfältigen, zielgerichteten Unterricht zu erteilen.
- Die Unterrichtsgeberin verpflichtet sich, die Kurse gemäss
definitivem Lehrplan zu erteilen. Kurzfristige Änderungen im Lehrplan sind aus organisatorischen
Gründen jederzeit möglich.
- Die Unterrichtsgeberin verpflichtet sich, den besuchten Lehrgang in Form eines
Zertifikats zu bestätigen, welches die Leistung und dem Umfang dessen beschreibt, sofern der
Unterrichtsnehmer mindestens 80% des Unterrichts besucht hat.
- Pflichten des Unterrichtsnehmers
- Der Unterrichtsnehmer ist verpflichtet, die Schulordnung und
den Lehrplan zu respektieren. Kurzfristige Änderungen im Lehrplan sind aus organisatorischen
Gründen jederzeit möglich.
- Der Unterrichtsnehmer ist verpflichtet, die Lehrgangskosten
vor Kursbeginn zu bezahlen.
- Die Zahlung der Kurskosten in Raten wird in einem speziellen
Abzahlungsvertrag schriftlich geregelt.
- Annullierung / Rücktritt / Kündigung
- Rücktritt innert 10 Tagen durch den
Unterrichtsnehmer
Der Unterrichtsnehmer kann innert 10 Tagen nach Unterzeichnung
der Anmeldung/Kursvertrag vom Vertrag zurücktreten. Der
Rücktritt hat schriftlich mit eingeschriebenem Brief zu
erfolgen. Massgebend ist der Poststempel. Die
Einschreibegebühr ist geschuldet.
- Rücktritt durch die Unterrichtsgeberin
Die Unterrichtsgeberin kann bis 10 Tage vor Beginn des Kurses
vom Vertrag zurücktreten, wenn nicht die Mindestzahl von 8
Unterrichtsnehmern erreicht wird. Ebenso kann die
Unterrichtsgeberin bis vor Beginn des Kurses vom Vertrag
zurücktreten, wenn zu viele Anmeldungen eingegangen sind.
In diesen Fällen werden dem Unterrichtsnehmer die im voraus
bezahlten Lehrgangskosten vollumfänglich
zurückbezahlt. Die Unterrichtsgeberin kann aus
organisatorischen Gründen den Kursbeginn verschieben.
- Kündigung des Kurses durch den Unterrichtsnehmer
Der Unterrichtsnehmer kann einen Kurs von nicht mehr als
26 Ausbildungseinheiten nicht künden. Die Lehrgangskosten
bleiben vollumfänglich geschuldet.
Kündigt ein Unterrichtsnehmer einen Kurs von mehr als
26 Ausbildungseinheiten, ist eine Kündigung der 2.
Lehrgangshälfte möglich. Es ist eine
Kündigungsfrist
von 5 Ausbildungseinheiten vor Ablauf der 1.
Ausbildungshälfte einzuhalten. Es werden 30% der Kurskosten zurückerstattet.
Bei Kündigung nach Umbuchung (siehe 4.d.) enfällt die Rückerstattung der Kurskosten gemäss 4.c.
- Umbuchung durch Unterrichtsnehmer
Umbuchung während der Ausbildung (Klassenwechsel) ist grundsätzlich möglich, falls organisatorisch umsetzbar.
- Fristlose Vertragsauflösung durch
Unterrichtsgeberin
Unterzieht sich der Unterrichtsnehmer nicht den Richtlinien der
Unterrichtsgeberin und/oder erbringt der Unterrichtsnehmer nicht
die erforderlichen Leistungen, kann die Unterrichtsgeberin den
Kursvertrag fristlos kündigen. Die Unterrichtsgeberin ist
nicht verpflichtet, das bezahlte Kursgeld
zurückzuerstatten.
- Vertragsende
Der Kursvertrag endet auf jeden Fall mit dem Ende des Kurses.
- Organisation
- Lektion/Ausbildungseinheit
1 Lektion umfasst 50 Unterrichtsminuten und 10 Minuten Pause.
Es gibt Ausbildungseinheiten à 4 Lektionen und
Ausbildungseinheiten à 3 Lektionen.
- Lehrplan
Die Unterrichtsgeberin behält sich Aenderungen des
Lehrplanes vor.
- Unterrichtsort
Der Unterricht wird in den Räumen der Unterrichtsgeberin
erteilt. Die Verlegung des Kurses in einen anderen Raum ist
jederzeit möglich.
- Schlussbestimmungen
- Versicherung
Der Unterrichtsnehmer schliesst eine eigene Unfall- und
Haftpflichtversicherung ab.
- Verlust / Diebstahl
Die Unterrichtsgeberin haftet nicht für Verluste und
Diebstahl in ihren Räumen.
- Verlust der Kursbestätigung und des Diploms
Verliert ein Unterrichtsnehmer ein Diplom oder eine
Kursbestätigung, hat er die Kosten für die
Erstellung der neuen Dokumente zu übernehmen. Im
übrigen ist die Unterrichtsgeberin nicht verpflichtet,
diese Dokumente zu erstellen.
- Änderung des Vertrages
Die Vertragsänderungen erfolgen ausdrücklich schriftlich.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bern. Änderungen sind
vorbehalten.