Allg. Geschäftsbedingungen für Lehrgänge, Kurse, Seminare und Tagungen der CsBe Computerschule Bern AG, Bern

nachfolgend Unterrichtsgeberin genannt:

  1. Vertragsabschluss und Kursgeld
    1. Mit der Unterzeichnung und Zustellung der Anmeldung "Unterrichts- / Kursvertrag" an die Unterrichtsgeberin ist der Kursvertrag abgeschlossen. Der Unterrichtsnehmer zahlt mit der Anmeldung und Unterzeichnung des Kursvertrages eine Einschreibegebühr, und das Kursgeld ist geschuldet.
    2. Die Unterrichtsgeberin bestätigt die Anmeldung und den Abschluss des Kursvertrages.
  2. Pflichten der Unterrichtsgeberin
    1. Die Unterrichtsgeberin verpflichtet sich, einen sorgfältigen, zielgerichteten Unterricht zu erteilen.
    2. Die Unterrichtsgeberin verpflichtet sich, die Kurse gemäss definitivem Lehrplan zu erteilen. Kurzfristige Änderungen im Lehrplan sind aus organisatorischen Gründen jederzeit möglich.
    3. Die Unterrichtsgeberin verpflichtet sich, den besuchten Lehrgang in Form eines Zertifikats zu bestätigen, welches die Leistung und dem Umfang dessen beschreibt, sofern der Unterrichtsnehmer mindestens 80% des Unterrichts besucht hat.
  3. Pflichten des Unterrichtsnehmers
    1. Der Unterrichtsnehmer ist verpflichtet, die Schulordnung und den Lehrplan zu respektieren. Kurzfristige Änderungen im Lehrplan sind aus organisatorischen Gründen jederzeit möglich.
    2. Der Unterrichtsnehmer ist verpflichtet, die Lehrgangskosten vor Kursbeginn zu bezahlen.
    3. Die Zahlung der Kurskosten in Raten wird in einem speziellen Abzahlungsvertrag schriftlich geregelt.
  4. Annullierung / Rücktritt / Kündigung
    1. Rücktritt innert 10 Tagen durch den Unterrichtsnehmer
      Der Unterrichtsnehmer kann innert 10 Tagen nach Unterzeichnung der Anmeldung/Kursvertrag vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Massgebend ist der Poststempel. Die Einschreibegebühr ist geschuldet.
    2. Rücktritt durch die Unterrichtsgeberin
      Die Unterrichtsgeberin kann bis 10 Tage vor Beginn des Kurses vom Vertrag zurücktreten, wenn nicht die Mindestzahl von 8 Unterrichtsnehmern erreicht wird. Ebenso kann die Unterrichtsgeberin bis vor Beginn des Kurses vom Vertrag zurücktreten, wenn zu viele Anmeldungen eingegangen sind. In diesen Fällen werden dem Unterrichtsnehmer die im voraus bezahlten Lehrgangskosten vollumfänglich zurückbezahlt. Die Unterrichtsgeberin kann aus organisatorischen Gründen den Kursbeginn verschieben.
    3. Kündigung des Kurses durch den Unterrichtsnehmer
      Der Unterrichtsnehmer kann einen Kurs von nicht mehr als 26 Ausbildungseinheiten nicht künden. Die Lehrgangskosten bleiben vollumfänglich geschuldet.
      Kündigt ein Unterrichtsnehmer einen Kurs von mehr als 26 Ausbildungseinheiten, ist eine Kündigung der 2. Lehrgangshälfte möglich. Es ist eine Kündigungsfrist von 5 Ausbildungseinheiten vor Ablauf der 1. Ausbildungshälfte einzuhalten. Es werden 30% der Kurskosten zurückerstattet.
      Bei Kündigung nach Umbuchung (siehe 4.d.) enfällt die Rückerstattung der Kurskosten gemäss 4.c.
    4. Umbuchung durch Unterrichtsnehmer
      Umbuchung während der Ausbildung (Klassenwechsel) ist grundsätzlich möglich, falls organisatorisch umsetzbar.
    5. Fristlose Vertragsauflösung durch Unterrichtsgeberin
      Unterzieht sich der Unterrichtsnehmer nicht den Richtlinien der Unterrichtsgeberin und/oder erbringt der Unterrichtsnehmer nicht die erforderlichen Leistungen, kann die Unterrichtsgeberin den Kursvertrag fristlos kündigen. Die Unterrichtsgeberin ist nicht verpflichtet, das bezahlte Kursgeld zurückzuerstatten.
    6. Vertragsende
      Der Kursvertrag endet auf jeden Fall mit dem Ende des Kurses.
  5. Organisation
    1. Lektion/Ausbildungseinheit
      1 Lektion umfasst 50 Unterrichtsminuten und 10 Minuten Pause.
      Es gibt Ausbildungseinheiten à 4 Lektionen und Ausbildungseinheiten à 3 Lektionen.
    2. Lehrplan
      Die Unterrichtsgeberin behält sich Aenderungen des Lehrplanes vor.
    3. Unterrichtsort
      Der Unterricht wird in den Räumen der Unterrichtsgeberin erteilt. Die Verlegung des Kurses in einen anderen Raum ist jederzeit möglich.
  6. Schlussbestimmungen
    1. Versicherung
      Der Unterrichtsnehmer schliesst eine eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung ab.
    2. Verlust / Diebstahl
      Die Unterrichtsgeberin haftet nicht für Verluste und Diebstahl in ihren Räumen.
    3. Verlust der Kursbestätigung und des Diploms
      Verliert ein Unterrichtsnehmer ein Diplom oder eine Kursbestätigung, hat er die Kosten für die Erstellung der neuen Dokumente zu übernehmen. Im übrigen ist die Unterrichtsgeberin nicht verpflichtet, diese Dokumente zu erstellen.
    4. Änderung des Vertrages
      Die Vertragsänderungen erfolgen ausdrücklich schriftlich.
  7. Gerichtsstand und Erfüllungsort
    1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bern. Änderungen sind vorbehalten.