Allgemeine Bedingungen für das Informatik Basisschuljahr der CsBe Computerschule Bern AG, Bern
nachfolgend Unterrichtsgeberin genannt:
- Vertragsabschluss und Kursgeld
- Mit der Unterzeichnung und Zustellung der Anmeldung
"Unterrichtsvertrags" an die Unterrichtsgeberin
ist der Vertrag abgeschlossen. Der Unterrichtsnehmer zahlt mit
der Anmeldung und Unterzeichnung des Vertrages eine
Evaluationsgebühr. Das restliche Ausbildungsgeld ist geschuldet.
- Die Unterrichtsgeberin bestätigt die Anmeldung und
den Abschluss des Vertrags.
- Pflichten der Unterrichtsgeberin
- Die Unterrichtsgeberin verpflichtet sich, einen
sorgfältigen, zielgerichteten Unterricht zu erteilen.
- Die Unterrichtsgeberin verpflichtet sich, die Kurse gemäss
definitivem Lehrplan zu erteilen.
- Der Unterricht findet jeweils vormittags und nachmittags statt.
Die Unterrichtszeit richtet sich nach separatem Semester-Lehrplan.
- Die Unterrichtsgeberin bereitet den Unterrichtsnehmer auf die
im Lehrplan vorgesehenen Prüfungen vor.
- Pflichten des Unterrichtsnehmers
- Der Unterrichtsnehmer ist verpflichtet, die Schulordnung und
den Lehrplan zu respektieren und die Lektionen zu besuchen.
Kurzfristige Änderungen sind aus organisatorischen
Gründen jederzeit möglich.
- Der Unterrichtsnehmer ist verpflichtet, die Ausbildungskosten
vor Ausbildungsbeginn zu bezahlen.
- Die Zahlung der Kosten pro Semester wird in einem speziellen
Abzahlungsvertrag schriftlich geregelt. Pro Teilzahlung wird ein Zuschlag erhoben.
- Die Ausbildungskosten sind grundsätzlich
pauschal für das ganze Schuljahr, exklusive
Einschreibegebühr und Kosten für schulexterne Prüfungen.
Die Anpassung der Ausbildungskosten bleibt der
Unterrichtsgeberin vorbehalten.
- Der Unterrichtsnehmer verpflichtet sich, die Ausbildungskosten
vor Ausbildungsstart, bei Ratenzahlung vor Semesterbeginn, zu begleichen.
- Der Unterrichtsnehmer nimmt davon Kenntnis, dass ein Austritt
aus der Schule nicht mit einer Rückerstattung des Unterrichtshonorars
verbunden werden kann.
- Annullierung / Rücktritt / Kündigung
- Rücktritt innert 10 Tagen durch den
Unterrichtsnehmer
Der Unterrichtsnehmer kann innert 10 Tagen nach Unterzeichnung
der Anmeldung/Kursvertrag vom Vertrag zurücktreten. Der
Rücktritt hat schriftlich mit eingeschriebenem Brief zu
erfolgen. Massgebend ist der Poststempel. Die
Einschreibegebühr ist geschuldet.
- Rücktritt durch die Unterrichtsgeberin
Die Unterrichtsgeberin kann vom Vertrag zurücktreten, wenn nicht
die Mindestzahl von 8 Unterrichtsnehmern erreicht wird.
Die Unterrichtsgeberin kann aus organisatorischen Gründen
den Ausbildungsbeginn verschieben.
- Fristlose Vertragsauflösung durch
Unterrichtsgeberin
Unterzieht sich der Unterrichtsnehmer nicht den Richtlinien der
Unterrichtsgeberin und/oder erbringt der Unterrichtsnehmer nicht
die erforderlichen Leistungen, kann die Unterrichtsgeberin den
Vertrag fristlos kündigen. Die Unterrichtsgeberin ist
nicht verpflichtet, das bezahlte Ausbildungsgeld
zurückzuerstatten.
- Vertragsende
Der Kursvertrag endet auf jeden Fall mit dem Ende des Schuljahres.
- Organisation
- Lektion/Ausbildungseinheit
1 Lektion umfasst 45 Unterrichtsminuten. Es handelt sich
täglich um maximal acht Lektionen.
- Lehrplan
Die Unterrichtsgeberin behält sich Aenderungen des
Lehrplanes vor.
- Unterrichtsort
Der Unterricht wird in den Räumen der Unterrichtsgeberin
erteilt. Die Verlegung des Kurses in einen anderen Raum ist
jederzeit möglich.
- Schlussbestimmungen
- Versicherung
Der Unterrichtsnehmer schliesst eine eigene Unfall- und
Haftpflichtversicherung ab.
- Verlust / Diebstahl
Die Unterrichtsgeberin haftet nicht für Verluste und
Diebstahl in ihren Räumen.
- Verlust der Kursbestätigung und des Diploms
Verliert ein Unterrichtsnehmer ein Diplom oder eine
Kursbestätigung, hat er die Kosten für die
Erstellung der neuen Dokumente zu übernehmen. Im
übrigen ist die Unterrichtsgeberin nicht verpflichtet,
diese Dokumente zu erstellen.
- Änderung des Vertrages
Die Vertragsänderungen erfolgen ausdrücklich schriftlich.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bern.