Allgemeine Bedingungen für das Informatik Basisschuljahr der CsBe Computerschule Bern AG, Bern

nachfolgend Unterrichtsgeberin genannt:

  1. Vertragsabschluss und Kursgeld
    1. Mit der Unterzeichnung und Zustellung der Anmeldung "Unterrichtsvertrags" an die Unterrichtsgeberin ist der Vertrag abgeschlossen. Der Unterrichtsnehmer zahlt mit der Anmeldung und Unterzeichnung des Vertrages eine Evaluationsgebühr. Das restliche Ausbildungsgeld ist geschuldet.
    2. Die Unterrichtsgeberin bestätigt die Anmeldung und den Abschluss des Vertrags.
  2. Pflichten der Unterrichtsgeberin
    1. Die Unterrichtsgeberin verpflichtet sich, einen sorgfältigen, zielgerichteten Unterricht zu erteilen.
    2. Die Unterrichtsgeberin verpflichtet sich, die Kurse gemäss definitivem Lehrplan zu erteilen.
    3. Der Unterricht findet jeweils vormittags und nachmittags statt. Die Unterrichtszeit richtet sich nach separatem Semester-Lehrplan.
    4. Die Unterrichtsgeberin bereitet den Unterrichtsnehmer auf die im Lehrplan vorgesehenen Prüfungen vor.
  3. Pflichten des Unterrichtsnehmers
    1. Der Unterrichtsnehmer ist verpflichtet, die Schulordnung und den Lehrplan zu respektieren und die Lektionen zu besuchen. Kurzfristige Änderungen sind aus organisatorischen Gründen jederzeit möglich.
    2. Der Unterrichtsnehmer ist verpflichtet, die Ausbildungskosten vor Ausbildungsbeginn zu bezahlen.
    3. Die Zahlung der Kosten pro Semester wird in einem speziellen Abzahlungsvertrag schriftlich geregelt. Pro Teilzahlung wird ein Zuschlag erhoben.
    4. Die Ausbildungskosten sind grundsätzlich pauschal für das ganze Schuljahr, exklusive Einschreibegebühr und Kosten für schulexterne Prüfungen. Die Anpassung der Ausbildungskosten bleibt der Unterrichtsgeberin vorbehalten.
    5. Der Unterrichtsnehmer verpflichtet sich, die Ausbildungskosten vor Ausbildungsstart, bei Ratenzahlung vor Semesterbeginn, zu begleichen.
    6. Der Unterrichtsnehmer nimmt davon Kenntnis, dass ein Austritt aus der Schule nicht mit einer Rückerstattung des Unterrichtshonorars verbunden werden kann.
  4. Annullierung / Rücktritt / Kündigung
    1. Rücktritt innert 10 Tagen durch den Unterrichtsnehmer
      Der Unterrichtsnehmer kann innert 10 Tagen nach Unterzeichnung der Anmeldung/Kursvertrag vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Massgebend ist der Poststempel. Die Einschreibegebühr ist geschuldet.
    2. Rücktritt durch die Unterrichtsgeberin
      Die Unterrichtsgeberin kann vom Vertrag zurücktreten, wenn nicht die Mindestzahl von 8 Unterrichtsnehmern erreicht wird. Die Unterrichtsgeberin kann aus organisatorischen Gründen den Ausbildungsbeginn verschieben.
    3. Fristlose Vertragsauflösung durch Unterrichtsgeberin
      Unterzieht sich der Unterrichtsnehmer nicht den Richtlinien der Unterrichtsgeberin und/oder erbringt der Unterrichtsnehmer nicht die erforderlichen Leistungen, kann die Unterrichtsgeberin den Vertrag fristlos kündigen. Die Unterrichtsgeberin ist nicht verpflichtet, das bezahlte Ausbildungsgeld zurückzuerstatten.
    4. Vertragsende
      Der Kursvertrag endet auf jeden Fall mit dem Ende des Schuljahres.
  5. Organisation
    1. Lektion/Ausbildungseinheit
      1 Lektion umfasst 45 Unterrichtsminuten. Es handelt sich täglich um maximal acht Lektionen.
    2. Lehrplan
      Die Unterrichtsgeberin behält sich Aenderungen des Lehrplanes vor.
    3. Unterrichtsort
      Der Unterricht wird in den Räumen der Unterrichtsgeberin erteilt. Die Verlegung des Kurses in einen anderen Raum ist jederzeit möglich.
  6. Schlussbestimmungen
    1. Versicherung
      Der Unterrichtsnehmer schliesst eine eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung ab.
    2. Verlust / Diebstahl
      Die Unterrichtsgeberin haftet nicht für Verluste und Diebstahl in ihren Räumen.
    3. Verlust der Kursbestätigung und des Diploms
      Verliert ein Unterrichtsnehmer ein Diplom oder eine Kursbestätigung, hat er die Kosten für die Erstellung der neuen Dokumente zu übernehmen. Im übrigen ist die Unterrichtsgeberin nicht verpflichtet, diese Dokumente zu erstellen.
    4. Änderung des Vertrages
      Die Vertragsänderungen erfolgen ausdrücklich schriftlich.
  7. Gerichtsstand und Erfüllungsort
    1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bern.