Allgemeine Bedingungen für die Ausbildung Informatiker/in mit eidg. Fähigkeitszeugnis, der CsBe Computerschule Bern AG, Bern
nachfolgend Unterrichtsgeberin genannt:
- Vertragsabschluss und Unterrichtskosten
- Mit der Unterzeichnung und Zustellung der Anmeldung "Unterrichtsvertrag" an die Unterrichtsgeberin ist der Vertrag abgeschlossen. Der Unterrichtsnehmer zahlt mit der Anmeldung und Unterzeichnung des Vertrages eine Evaluationsgebühr. Die restlichen Ausbildungskosten sind geschuldet.
- Die Unterrichtsgeberin bestätigt die Anmeldung und den Abschluss des Unterrichtsvertrags.
- Pflichten der Unterrichtsgeberin
- Die Unterrichtsgeberin verpflichtet sich, einen sorgfältigen, zielgerichteten Unterricht zu erteilen.
- Die Unterrichtsgeberin verpflichtet sich, die Ausbildung gemäss definitivem Lehrplan (nach den Richtlinien I-CH) zu erteilen.
- Der Unterricht findet jeweils vormittags und nachmittags statt. Die Unterrichtszeit richtet sich nach separatem Semester-Lehrplan (im 1. und 2. Lehrjahr in der Regel max. 36 Lektionen pro Woche).
- Die Unterrichtsgeberin bereitet den Unterrichtsnehmer auf die im Lehrplan vorgesehenen Prüfungen vor.
- Pflichten des Unterrichtsnehmers
- Der Unterrichtsnehmer ist verpflichtet, die Schulordnung und den Lehrplan zu respektieren und die Lektionen zu besuchen. Kurzfristige änderungen innerhalb des Lehrplans sind aus organisatorischen Gründen jederzeit möglich.
- Der Unterrichtsnehmer ist verpflichtet, die Ausbildungskosten termingerecht gemäss Vertrag zu bezahlen.
- Die Zahlung der Ausbildungskosten in Teilzahlungen wird in einem speziellen Abzahlungsvertrag schriftlich geregelt. Pro Teilzahlung wird ein Zuschlag erhoben.
- Die Ausbildungskosten sind grundsätzlich pauschal für das ganze Ausbildungsjahr, inkl. Lehrmittel, exkl. Evaluationsgebühr (zahlbar bei Anmeldung) und schulexterne Prüfungen geschuldet. Die Anpassung der Ausbildungskosten bleibt der Unterrichtsgeberin vorbehalten.
- Annullierung / Rücktritt / Kündigung
- Rücktritt innert 10 Tagen durch den
Unterrichtsnehmer
Der Unterrichtsnehmer kann innert 10 Tagen nach Unterzeichnung vom Unterrichtsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Massgebend ist der Poststempel. Die Evaluations– und Einschreibegebühr ist geschuldet.
- Kündigung nach Ausbildungsbeginn
Nach erfolgtem Ausbildungsbeginn kann ein Austritt bzw. eine Kündigung - auf das Ende des laufenden Ausbildungsjahrs mit 3 Monaten Frist - aufgrund eines schriftlichen, eingeschriebenen Gesuchs von der Schulleitung bewilligt werden. Das Gesuch muss begründet werden. Der Entscheid der Schulleitung ist endgültig.
Der Unterrichtsnehmer nimmt davon Kenntnis, dass ein Austritt aus der Schule nicht mit einer Rückerstattung der Ausbildungskosten (auch nicht anteilmässig) verbunden werden kann.
- Rücktritt durch die Unterrichtsgeberin
Die Unterrichtsgeberin kann vom Vertrag zurücktreten, wenn nicht die Mindestzahl von 8 Unterrichtsnehmern erreicht wird. Die Unterrichtsgeberin kann aus organisatorischen Gründen den Ausbildungsstart verschieben.
- Fristlose Vertragsauflösung durch
Unterrichtsgeberin
Unterzieht sich der Unterrichtsnehmer nicht den Richtlinien der Unterrichtsgeberin und/oder erbringt der Unterrichtsnehmer nicht die erforderlichen Leistungen, kann die Unterrichtsgeberin den Unterrichtsvertrag fristlos kündigen. Die Unterrichtsgeberin ist nicht verpflichtet, die bezahlten bzw. geschuldeten Ausbildungskosten zurückzuerstatten bzw. auf die Forderung zu verzichten. Die Richtlinien (Studienhinweise) der CsBe für die gesamte Ausbildung zum Informatiker/in werden vom Studierenden und dessen Eltern (oder gesetzl. Vertreter) einzeln unterzeichnet.
- Vertragsende
Der Unterrichtsvertrag endet auf jeden Fall mit dem Ende der Ausbildungsdauer.
- Organisation
- Lektion/Ausbildungseinheit
1 Lektion umfasst 45 Unterrichtsminuten. Es handelt sich täglich um maximal acht Lektionen.
- Lehrplan
Die Unterrichtsgeberin behält sich änderungen des Lehrplans vor.
- Unterrichtsort
Der Unterricht wird in den Räumen der Unterrichtsgeberin erteilt. Die Verlegung des Unterrichts in einen anderen Raum ist jederzeit möglich.
- Schlussbestimmungen
- Versicherung
Der Unterrichtsnehmer schliesst eine eigene Unfall- und
Haftpflichtversicherung ab.
- Verlust / Diebstahl
Die Unterrichtsgeberin haftet nicht für Verluste und
Diebstahl in ihren Räumen.
- Verlust der Zeugnisse und/oder von Diplomen
Verliert ein Unterrichtsnehmer ein Diplom oder eine Unterrichtsbestätigung bzw. ein Zeugnis, hat er die Kosten für die Erstellung der neuen Dokumente zu übernehmen. Im übrigen ist die Unterrichtsgeberin nicht verpflichtet, diese Dokumente zu erstellen.
- Änderung des Vertrages
Die Vertragsänderungen erfolgen ausdrücklich schriftlich.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bern.